
Art.Nr.: SC-6530210
nach Paragraph 19 Bundesmeldegesetz (BMG), Anzahl Bl?tter:
2 Blatt
Gepackt zu 10 St?ck
(1665)
Besonderheiten:
Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 muss jeder Vermieter bei jeder Vermietung innerhalb von zwei Wochen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Kommen Vermieter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend nach, kann seitens der Meldebeh?rde ein Bu?geld verh?ngt werden.
F?r wen geeignet:
10,20 EUR
zzgl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten